Eine Kündigung ist kein Makel – umständliches Erklären schon
Eine Kündigung wird in der Bewerbung selten zum Problem, weil sie passiert ist – sondern weil sie ängstlich verschwiegen oder umständlich gerechtfertigt wird, statt in einem ruhigen Satz eingeordnet zu sein.
Nach einer Kündigung bewerben Sie sich am besten sachlich und nach vorn gerichtet. Im Lebenslauf steht nur, dass eine Anstellung endete – nicht, wer gekündigt hat. Den Grund ordnen Sie kurz ein, wenn er Fragen zuvorkommt: betriebsbedingt neutral benennen, bei persönlichen Gründen wahrheitsgemäß, aber knapp. Über den alten Arbeitgeber wird nie geschimpft. Als Grenzgänger ergänzen Sie einen Satz zur Anfahrt und zur Bewilligung G. Der Blick geht auf das Ziel, nicht zurück.
- Im Lebenslauf steht das Ende der Stelle, nicht der Grund.
- Kündigungsgrund sachlich und knapp, nie mit Schuldzuweisung.
- Probezeit-Kündigung ist üblich – kurze Nennung genügt.
- Zwischenzeit als bewusst genutzt darstellen, nicht als Leerlauf.
- Grenzgänger: Anfahrt und Bewilligung G in einem Satz.
Von der Kündigung zur nächsten Stelle
Wer frisch gekündigt ist, sieht oft nur den Bruch. Hilfreicher ist der Blick auf den Weg dahinter: Zwischen dem Ende der alten Stelle und dem Start der neuen liegt eine Phase, die Sie aktiv gestalten – und die in der Bewerbung erklärbar ist.
Wer hat gekündigt? Warum die Einordnung zählt
Nicht jede Kündigung ist gleich. Ob der Betrieb sich getrennt hat oder Sie selbst gegangen sind, ob es betriebsbedingt war oder persönliche Gründe hatte – das bestimmt, wie Sie es in der Bewerbung einordnen. Die Wahrheit bleibt immer gleich; die Betonung darf klug gewählt sein.
Auch der kulturelle Umgang mit einer Kündigung unterscheidet sich zwischen den Ländern. Wer das kennt, trifft den Schweizer Ton genauer und wirkt weniger defensiv.
| Thema | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|
| Kündigungsgrund | DEoft ausführlich erklärt | CHknapp, sachlich, nur auf Nachfrage |
| Probezeit-Trennung | DEgilt schneller als Makel | CHgilt als normal, kurz erwähnt |
| Arbeitszeugnis | DENotensystem, Zeugniscode | CHFließtext, wohlwollend und wahr (Art. 330a OR) |
| Ton im Anschreiben | DErechtfertigend erlaubt | CHnüchtern, nach vorn gerichtet |
| Bewilligung | DEkeine nötig | CHGrenzgängerbewilligung G |
Einordnung als Marktorientierung; verbindlich sind der jeweilige Betrieb und die Schweizer Rechtsgrundlagen (u. a. Art. 330a OR), Stand 2026.
Kündigungsfristen in der Schweiz – kurz eingeordnet
Für die Bewerbung selbst zählt der Grund mehr als die Frist. Trotzdem hilft es, die Schweizer Fristen zu kennen: Sie erklären, warum eine Anstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt endete, und zeigen, ab wann Sie verfügbar sind.
| Phase / Dienstjahre | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Probezeit | 7 Tage | CHArt. 335b OR |
| 1. Dienstjahr | 1 Monat auf Monatsende | CHArt. 335c OR |
| 2.–9. Dienstjahr | 2 Monate auf Monatsende | CHArt. 335c OR |
| Ab 10. Dienstjahr | 3 Monate auf Monatsende | CHArt. 335c OR |
Gesetzliche Fristen nach Obligationenrecht (Art. 335b und 335c OR), Stand 2026. Ein Gesamtarbeitsvertrag oder Einzelvertrag kann abweichen; verbindlich ist Ihr Vertrag.
Für Grenzgänger ist das relevant, weil die alte Stelle in Deutschland oder der Schweiz liegen kann und die Verfügbarkeit für den neuen Betrieb ein Pluspunkt ist. Wer sagen kann „ab dem 1. des übernächsten Monats frei“, gibt der Personalabteilung eine klare Planungsgröße.
Den Kündigungsgrund formulieren, ohne sich kleinzumachen
Der schwierigste Satz ist meist der zum Grund. Zwei Fehler sind häufig: zu viel Rechtfertigung oder ein bitterer Unterton. Beides lenkt vom Wesentlichen ab. Ziel ist eine sachliche, kurze Einordnung, die den Blick nach vorn richtet.
„Leider wurde mir gekündigt, weil es mit meinem Vorgesetzten ständig Probleme gab und die Stimmung im Team schlecht war.“
„Nach einer Umstrukturierung endete meine Stelle im März 2026. Ich suche nun bewusst einen Betrieb, in dem ich meine Erfahrung in der Kundenbetreuung langfristig einbringen kann.“
Der Nachher-Satz erfindet nichts – er lässt weg, was niemand fragen wird, und richtet den Fokus auf das Ziel. Denselben Ton treffen Sie im ganzen Anschreiben Schweiz; wie ein überzeugendes Motivationsschreiben Schweiz aufgebaut ist, zeigt die eigene Seite dazu.
„Ich wurde leider betriebsbedingt gekündigt.“
Besser für Schweizer Arbeitgeber„Im Zuge eines Stellenabbaus endete meine Position im Vertrieb.“ Das Wort „leider“ macht Sie zum Opfer; die neutrale Fassung nennt denselben Sachverhalt ohne Selbstmitleid. Betriebsbedingte Trennungen versteht jede Personalabteilung – sie sagen nichts über Ihre Leistung.
„Es hat einfach nicht gepasst.“
Besser für Schweizer Arbeitgeber„Die Ausrichtung der Stelle entwickelte sich weg von meiner Stärke in der Beratung – deshalb suche ich eine Position mit klarem Kundenfokus.“ Statt einer vagen Floskel benennen Sie eine nachvollziehbare Richtung. Das wirkt reflektiert und nicht ausweichend.
„In der Probezeit hat es nicht geklappt.“
Besser für Schweizer Arbeitgeber„Eine Anstellung in der Probezeit erwies sich für beide Seiten als nicht passend.“ Die Formulierung „für beide Seiten“ nimmt die Schärfe und zeigt Fairness. Probezeiten sind zum Prüfen da – eine Trennung dort ist normal und selten ein echtes Warnsignal.
Kündigung in der Probezeit: kein Grund zur Sorge
Eine Trennung in der Probezeit fühlt sich schwer an, ist aber im Arbeitsleben nichts Ungewöhnliches. Die Probezeit dient beiden Seiten zum Kennenlernen; passt es nicht, endet sie mit kurzer Frist. In der Bewerbung braucht das keine lange Erklärung.
Souverän
„Eine kurze Anstellung im Frühjahr 2026 passte für beide Seiten nicht; ich suche nun eine Aufgabe, die besser zu meinem Profil passt.“
Zu viel
Eine ganze Absatzlänge über Missverständnisse und Schuldfragen. Das macht aus einer Randnotiz ein Thema, das sie nicht sein muss.
Riskant
Die kurze Station ganz verschweigen und eine Lücke lassen. Fällt sie im Gespräch auf, wirkt das Weglassen schwerer als die Trennung selbst.
Die Zwischenzeit erklären, ohne sie zu beschönigen
Zwischen zwei Stellen liegt oft eine Phase ohne Anstellung. Kurze Lücken von wenigen Wochen müssen Sie nicht erwähnen. Dauert die Suche länger, ist die beste Antwort, die Zeit mit Inhalt zu füllen – ehrlich und konkret.
Ob Weiterbildung, Sprachkurs, ein Zertifikat, familiäre Aufgaben oder eine bewusste Neuorientierung: Wer zeigt, dass die Zeit genutzt wurde, nimmt der Lücke ihre Schwere. Das grenzt diese Seite von der allgemeinen Lücke im Lebenslauf ab, die auch andere Ursachen behandelt – hier geht es gezielt um die Zeit nach einer Kündigung.
Arbeitszeugnis nach der Kündigung richtig einordnen
Nach einer Trennung steht oft die Frage im Raum, was im Arbeitszeugnis steht. In der Schweiz haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes und zugleich wahres Zeugnis (Art. 330a OR). Das klingt widersprüchlich, ist aber der Kern: Es darf Sie nicht grundlos schädigen, muss aber der Wahrheit entsprechen.
Achten Sie auf verdeckte Formulierungen und eine fehlende Schlussformel. Ist das Zeugnis nur durchschnittlich, gleichen Anschreiben und Lebenslauf das aus, indem sie Ihre konkreten Ergebnisse zeigen. Ein neutrales Zeugnis ist kein K.-o.-Kriterium, wenn der Rest der Mappe überzeugt.
Als Grenzgänger nach einer Kündigung in die Schweiz
Wer in Deutschland wohnt und nach einer Kündigung in der Schweiz neu anfangen möchte, braucht die Grenzgängerbewilligung G. Sie beantragt der neue Arbeitgeber nach der Zusage. Eine frühere Kündigung – ob in Deutschland oder der Schweiz – ändert daran nichts. Wichtig ist nur, dass die Zusammenarbeit organisatorisch klar ist.
Fallbeispiel aus der Praxis
Die Situation: Nach einem Stellenabbau endete Markus’ Anstellung nach neun Jahren. In seinen Bewerbungen erklärte er die Trennung über einen ganzen Absatz und deutete Ärger mit der Geschäftsleitung an. Nach zwei Monaten kam keine einzige Einladung.
Das Muster ist übertragbar: dieselbe Vergangenheit, nur ruhig eingeordnet und nach vorn gerichtet. Wie Sie mit einer Absage souverän umgehen und daraus lernen, zeigt die eigene Seite dazu.
Typische Fehler bei der Bewerbung nach Kündigung
- Der Kündigungsgrund wird über einen ganzen Absatz gerechtfertigt.
- Der frühere Arbeitgeber wird direkt oder in Andeutungen kritisiert.
- Eine kurze Station wird verschwiegen und hinterlässt eine erklärungsbedürftige Lücke.
- Das Wort „leider“ macht aus einer sachlichen Trennung eine Opfergeschichte.
- Die Zwischenzeit erscheint als Leerlauf statt als bewusst genutzte Phase.
- Ein schwaches Arbeitszeugnis wird ungeprüft übernommen, ohne die Stärken anderswo zu zeigen.
Nach der Kündigung wieder nach vorn?
Wir formulieren Ihr Anschreiben und Ihren Lebenslauf so, dass die Trennung sachlich eingeordnet ist und Ihre Stärken im Vordergrund stehen – mit souverän erklärter Grenzgänger-Situation.
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So läuft es ab
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Wir formulieren Grund und Zwischenzeit sachlich und knapp.
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Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie nicht leistet
Diese Seite richtet sich an Menschen, die in Deutschland wohnen und sich nach einer Kündigung in der Schweiz bewerben möchten – ob betriebsbedingt, in der Probezeit oder nach einem Konflikt getrennt. Sie erklärt, wie man den Grund einordnet, die Zwischenzeit erklärt und das Arbeitszeugnis prüft.
- Geeignet für: Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die nach einer Trennung einen Neustart in der Schweiz suchen.
- Was Sie hier bekommen: konkrete Orientierung zu Formulierung, Fristen, Zeugnis und Bewilligung sowie einen Bewerbungsservice, der Anschreiben und Lebenslauf als PDF und Word erstellt.
- Was wir bewusst nicht anbieten: keine Rechts- oder Arbeitsrechtsberatung, keine Prüfung Ihres Zeugnisses im Streitfall, keine Stellenvermittlung und keine Jobgarantie.
- Grenzen der Informationen: OR-Fristen nach Art. 335b, 335c und 330a OR (Stand 2026). Verbindlich sind Ihr Arbeitsvertrag, ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag und die zuständigen Stellen.
Rechtsgrundlagen: Art. 335b, 335c und 330a OR (Obligationenrecht), Stand 2026. Inhalt verantwortet vom Betreiber laut Impressum · zuletzt aktualisiert am 4. August 2026.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Orientierung zur Bewerbung und ersetzt keine Rechts- oder Arbeitsrechtsberatung. Für Fragen zu Kündigung, Kündigungsschutz, Arbeitszeugnis und Grenzgängerbewilligung G sind die zuständigen Stellen in der Schweiz und Deutschland maßgeblich.
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